Seite sofort verlassen [ESC] ?
Kinderrechte

  • Nachdem Kinder lange Zeit als Besitz ihrer Eltern angesehen wurden, kamen im 19. Jahrhundert Gedanken auf, dass sie, zum Beispiel gegen Ausbeutung in Arbeitsverhältnissen und Missbrauch durch ihre Eltern, zu schützen seien.
  • Mit der sogenannten Genfer Erklärung gab es 1924 eine Charta für Kinder, die aber rechtlich nicht bindend war.
  • Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet; Kinder werden in den Artikeln 25 und 26 ausdrücklich erwähnt.
  • Erst 1990 wurde das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die „UN-Kinderrechtskonvention“, von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen und mittlerweile von allen Staaten der Welt unterschrieben.
  • 3 Zusatzprotokolle der Folgejahre behandeln Bestimmungen für Kinder in bewaffneten Konflikten, das Thema Kinderpornografie und -prostitution und die Möglichkeit zum Individualbeschwerdeverfahren.
  • Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention 1992 ratifiziert (die Zusatzprotokolle 2002 und 2012) und sich dadurch verpflichtet, die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention im nationalen Recht umzusetzen

„Konvention über die Rechte des Kindes“ in der kinderfreundlichen Version:
PDF-Downloadd0007-krk-kinderversion-illustrationen-2014-pdf-data.pdf (Link zu unicef.de)
„Konvention über die Rechte des Kindes“ in Fachsprache:
PDF-Downloadd0006-kinderkonvention-neu-data.pdf (Link zu unicef.de)

Das sind wir

Das tun wir

Publikationen und Positions­papiere

Gesetzes­grundlagen und Recht­sprechung

Bundesweite Fachstellen

Dokumenta­tionen und Filme

Fachlicher input online

Besucherz&hler Homepage