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Helft dem autonomen Frauenhaus e.V.
Verwendungszweck: KSR
IBAN: DE51 3806 0186 1305 6600 31
Wer wir sind?

  • Die KSR -AG ist eine bundesweite Arbeitsgruppe der autonomen Frauenhäuser zum Thema K ind s chafts r echt.
  • gegründet 2005

Entwicklung/Geschichte
Die Arbeitsgruppe gründete sich nach der Jahrestagung der Autonomen Frauenhäuser 2005 in Gomadingen, deren Fokus auf der Situation der Mädchen und Jungen, die Gewalt durch ihren Vater oder seine Gewalt gegen die Mutter miterlebten oder selbst erfahren haben. Mit den Kindschaftsrechtsreformen von 1998 und 2008 und der damit verbundenen Einführung des gemeinsamen Sorgerechts als Regelfall, haben sich die Bedingungen für Frauen und ihre Kinder in Bezug auf den Schutz vor Gewalt verschärft.

Obwohl wissenschaftliche Untersuchungen (ua von Prof. Dr. Karvemann) in der Vergangenheit bestätigten, dass allein bereits das Miterleben von häuslicher Gewalt Auswirkungen auf die emotionale, körperliche und kognitive Entwicklung von Kindern hat und daher eine Kindeswohlgefährdung darstellt, werden diese Erkenntnisse in Sorge - und Umgangsrechtsverfahren nicht oder zu wenig berücksichtigt.
Auch die 2006 anstehende Reform in Familiensachen (Fam-FG) des Justizministeriums, sah weitere einschneidende Veränderungen vor, die eine zusätzliche Gefährdung für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder mit sich gebrachtn: Verfahrensbeschleunigungen, Baldiges Hinwirken auf einvernehmliche Lösungen, Gemeinsame Anhörung von Opfern und Täter als Pflicht.

Ein erstes Treffen nach der Jahrestagung fand im Februar 2006 in Kassel statt. Kolleginnen aus 8 Frauenhäuern gemeinsam mit Dr. Anita Heiliger /KOFRA, München, ein Konzept für die Kampagne „Gewaltig groß werden? – Kein Sorge- und Umgangsrecht für gewalttätige Männer‘ die Ziele folgend e hatte:

  • Die Öffentlichkeit – vor allem betroffene Mütter über den aktuellen Stand und die zu erwartende Gesetzesreform in Familiensachen zu informieren.
  • Die Auswirkungen juristischer Entscheidungen zugunsten gewalttätiger Väter und die damit verbundene Gefährdung für das Leben betroffener Kinder und ihrer Mütter öffentlich zu machen.
  • Politisch Verantwortliche zu informieren, zu sensibilisieren sollte, um einen größtmöglichen Schutz für die Frauen und Kinder im Sorge- und Umgangsrechtsverfahren zu erreichen.
  • Die politischen Ziele und frauenfeindlichen Hintergründe der Vaterrechtsbewegung öffentlich machen

Der Kongress 'Gewaltig groß werden?'2008, der in Kooperation mit der FH Frankfurt stattfand, wollte Vertreter:innen aller Berufe ansprechen, um sie für unser Anliegen zu sensibilisieren und vor allem auch Juristinnen und politisch Verantwortliche zu sensibilisieren.
12 Foren wurden angeboten und über 450 TeilnehmerInnen nahmen an Veranstaltungen am Kongress teil. Die Ergebnisse wurden in den „ Frankfurter Thesen“ zusammengefasst und veröffentlicht.

Die Initiative war erfolgreich, denn im Anschluss waren Ergänzungen in den Kommentaren zum Gesetzestext in Bezug auf spezifisches Vorgehen bei „Häuslicher Gewalt“, zu finden.

Das tun wir:
  • Regelmäßige Arbeitstreffen der Fachfrauen
  • Austausch und Vernetzung
  • Öffentlichkeitsarbeit zu den Problemen und Missständen in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren für von Gewalt betroffene Frauen und ihrer Kinder
  • Kritische Begleitung themenspezifischer Gesetzgebungsverfahren
  • Einbringen von Forderungen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention als Schutzinstrument zur Gewährleistung der Rechte von Kindern in politischen Gremien und verbandsübergreifenden Arbeitsgruppen
  • Organisation von Fachtagungen

Warum wir das tun :
Vielfältige wissenschaftliche Untersuchungen (siehe hier) bestätigen, dass bereits das Miterleben von Gewalt gegen die Mutter Auswirkungen auf die emotionale, körperliche und kognitive Entwicklung von Kindern hat und daher eine Kindeswohlgefährdung darstellt. In der aktuellen gerichtlichen Praxis werden diese Erkenntnisse im Sorge- und Umgangsrechtsverfahren nach wie vor nicht oder zu wenig berücksichtigt.

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